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Aufspriten ist ein Verfahren in der Weinherstellung, bei dem Alkohol (Ethanol) zu Wein oder gärendem Most hinzugefügt wird. Dieser Prozess bewirkt einen Abbruch der weiteren Gärung und führt unter anderem zu einem höheren Restzuckergehalt im behandelten Wein.
Dieser Begriff leitet sich vom lateinischen Wort "Spiritus" ab, das für Alkohol oder alkoholisches Destillat steht. Traditionell wurde das Aufspriten vor allem bei der Herstellung von Süßweinen praktiziert, um die Weine haltbar zu machen. In südlichen Ländern wie Italien, Spanien, Portugal und Griechenland wurde dieses Verfahren häufig angewendet, da das warme Klima und das dadurch hohe Mostgewicht der Trauben oft zu unkontrollierbaren Gärungsprozessen führten.
Bei der Aufspritung wird neutraler Alkohol zugesetzt, um die Kontrolle über den Prozess zu verbessern und den Wein haltbarer zu machen. Die Weine, die durch das Aufspriten entstehen, weisen einen höheren Alkoholgehalt auf als nicht behandelte Weine. Sie werden oft als Likörweine oder Dessertweine bezeichnet, da sie süßer und alkoholhaltiger sind. Bekannte Beispiele hierfür sind Sherry, Portwein oder verschiedene Muskateller aus Frankreich.
Heutzutage spielt der Aspekt der Haltbarmachung durch Aufspriten in der Weinherstellung eine weniger bedeutende Rolle, da moderne Lebensmitteltechnologien andere Methoden zur Konservierung von Wein ermöglichen. Stattdessen wird Aufspriten heute vor allem bei der Herstellung von Likörweinen angewendet, darunter Marsala, Madeira, Portwein und Sherry. Die Zugabe von Alkohol kann während der Gärung (z. B. beim Portwein) oder nach Abschluss der Gärung (z. B. bei Sherry) erfolgen. Solche mit Alkohol angereicherten Weine werden im englischsprachigen Raum häufig als "fortified wines" (verstärkte Weine) bezeichnet. In weinrechtlichen Vorschriften wird oft der Begriff "Alkoholzugabe" verwendet, um auf den Prozess des Aufspritens hinzuweisen.