Die amtliche Prüfnummer für deutschen Qualitäts- und Prädikatsweinen ist verpflichtend als Kennzeichnung auf den Flaschenetiketten anzugeben. Sie wird erst nach erfolgreicher Durchführung einer gründlichen analytischen und sensorischen amtlichen Weinprüfung vergeben. Diese Prüfung beinhaltet die Überprüfung von Parametern wie Alkoholgehalt, Restzucker, Säuregehalt und bei Schaumweinen auch des Kohlendioxidanteils. Die sensorische Prüfung erfolgt verdeckt durch amtlich bestellte, geschulte und unabhängige Prüfer, die Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines bewerten.
Die Prüfnummer selbst besteht aus verschiedenen Teilen: einer einstelligen Nummer für die Prüfstelle, einer zwei- oder dreistelligen Nummer für die Gemeinde des Produzenten, einer Nummer für den Erzeuger oder Abfüller, die auch mehrere Nummern haben kann, einer zwei- oder dreistelligen Zahl, die die laufende Abfüllung kennzeichnet, und dem Abfülldatum, welches zweistellig angegeben wird. Diese detaillierte Kennzeichnung ermöglicht es, wichtige Informationen über den Wein wie Herkunft, Produzent und Abfülldatum zu erkennen, was zur Transparenz und Qualitätssicherung im Weinhandel beiträgt.